BAFÖG
Das vierjährige Studium an der FMW FRANKFURTER MUSIKWERKSTATT ist gem. § 2 Abs. 2 BAföG in den Förderungsbereich nach dem BAföG einbezogen.Hierbei handelt es sich um ein Schüler-BaföG (abhängig vom Alter des Antragstellers und vom Einkommen der Eltern), das u.U. für die Dauer der Regelstudienzeit gezahlt wird.Vorteil: Die erhaltenen Leistungen müssen nach Beendigung der Ausbildung nicht zurückgezahlt werden. Der Antrag muss beim Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort der Eltern gestellt werden.
Weitere Infos:
https://www.das-neue-bafög.de/
FMW – STIPENDIUM
Voraussetzung: BAföG-Berechtigung, Erstausbildung. NEU: auch für Geflüchtete. mehr
STUDIENSTIPENDIUM DER HANS-BÖCKLER-STIFTUNG
Über die Böckler-Aktion Bildung können sich Schülerinnen und Schüler bewerben, die studieren möchten, sozial engagiert sind und Anspruch auf den BAföG Höchstsatz haben. Bewerbungsfristen sind jeweils der 31. Oktober für das Sommersemester des nächsten Jahres und der 30. April für das Wintersemester. mehr…
KFW BILDUNGSKREDIT Nr. 173
Ab dem 5. Semester unabhängig vom Vermögen und Einkommen des Antragstellers und seiner Eltern, bietet die Bundesregierung Schülern in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen die Möglichkeit, einen zinsgünstigen Kredit nach Maßgabe der Förderbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in Anspruch zu nehmen. Information im Internet und www.bmbf.de
UNTERSTÜTZUNG BEI UMZUG NACH FRANKFURT AM MAIN
Sie überlegen, nach Frankfurt umzuziehen? Wir sind gerne bei der Wohnungssuche behilflich!
BAFÖG
Das vierjährige Studium an der FMW FRANKFURTER MUSIKWERKSTATT ist gem. § 2 Abs. 2 BAföG in den Förderungsbereich nach dem BAföG einbezogen.Hierbei handelt es sich um ein Schüler-BaföG (abhängig vom Alter des Antragstellers und vom Einkommen der Eltern), das u.U. für die Dauer der Regelstudienzeit gezahlt wird.Vorteil: Die erhaltenen Leistungen müssen nach Beendigung der Ausbildung nicht zurückgezahlt werden. Der Antrag muss beim Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort der Eltern gestellt werden.
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FMW – STIPENDIUM
Voraussetzung: BAföG-Berechtigung, Erstausbildung. NEU: auch für Geflüchtete. mehr
STUDIENSTIPENDIUM DER HANS-BÖCKLER-STIFTUNG
Über die Böckler-Aktion Bildung können sich Schülerinnen und Schüler bewerben, die studieren möchten, sozial engagiert sind und Anspruch auf den BAföG Höchstsatz haben. Bewerbungsfristen sind jeweils der 31. Oktober für das Sommersemester des nächsten Jahres und der 30. April für das Wintersemester. mehr…
KFW BILDUNGSKREDIT Nr. 173
Ab dem 5. Semester unabhängig vom Vermögen und Einkommen des Antragstellers und seiner Eltern, bietet die Bundesregierung Schülern in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen die Möglichkeit, einen zinsgünstigen Kredit nach Maßgabe der Förderbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in Anspruch zu nehmen. Information im Internet und www.bmbf.de
UNTERSTÜTZUNG BEI UMZUG NACH FRANKFURT AM MAIN
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