BILDUNGSABSCHLUSS
Ein höherer oder mittlerer Bildungsabschluss oder Hauptschulabschluss ist nachzuweisen.
KÜNSTLERISCHE EIGNUNG
Der Nachweis der Eignung ist durch eine ->Aufnahmeprüfung zu erbringen.
Hinweise zum Studium mit Hauptfach Songwriting/Komposition:
Vor der Zulassung zur Aufnahmeprüfung füllen Sie bitte das Formular UNTERRICHTSVERTRAG ANLAGE vollständig aus und reichen Sie mit der Anmeldung zur Aufnahmeprüfung 2-3 Eigenkompositionen per Datei (Wetransfer o.ä. an info@fmw.de) oder USB-Stick ein. Falls Sie keine reine Instrumentalmusik machen, reichen Sie bitte ebenfalls Ihre Texte mit ein. Bewerbungsschluss: 20.02. Start Sommersemester oder 20.08. Start Wintersemester
Hinweise für Bewerbungen aus dem Ausland:
- AUFENTHALTSGENEHMIGUNG Die Aufenthaltsgenehmigung in der BRD für die Dauer des FMW Unterrichtsvertrages ist einzureichen. Staatenliste zur Visumspflicht
Weitere Informationen zur Aufenthaltsgenehmigung finden sie auf den Seiten des DAAD
- SCHULZEUGNIS Ein dem deutschen Abitur entsprechendes Abschlusszeugnis ist in beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Zuständige Behörde zur Anrkennung in Hessen: Staatliches Schulamt Darmstadt
- SPRACHKENNTNISSE Der Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse ist zu erbringen durch:a) Zertifikat B 2 GER oder höher oder
b) Test DaF Niveaustufe 3 oder höher oder
c) DSH-Prüfung, Stufe I oder höher oder
d) Deutsches Sprachdiplom der KMK, 1. Stufe oder höheroder jedes andere Zertifikat, das gemäß dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen des Europarats den Kompetenzstufen B2 oder höher entspricht. - STUDIENGEBÜHREN Der Gesamtbetrag für das Semester zuzüglich Einschreibgebühr ist im Voraus zu entrichten.
- STUDIENBERATUNG Die Teilnahme an einer Veranstaltung vor Einschreibung ist verbindlich.
BILDUNGSABSCHLUSS
Ein höherer oder mittlerer Bildungsabschluss oder Hauptschulabschluss ist nachzuweisen.
KÜNSTLERISCHE EIGNUNG
Der Nachweis der Eignung ist durch eine ->Aufnahmeprüfung zu erbringen.
Hinweise zum Studium mit Hauptfach Songwriting/Komposition:
Vor der Zulassung zur Aufnahmeprüfung füllen Sie bitte das Formular UNTERRICHTSVERTRAG ANLAGE vollständig aus und reichen Sie mit der Anmeldung zur Aufnahmeprüfung 2-3 Eigenkompositionen per Datei (Wetransfer o.ä. an info@fmw.de) oder USB-Stick ein. Falls Sie keine reine Instrumentalmusik machen, reichen Sie bitte ebenfalls Ihre Texte mit ein. Bewerbungsschluss: 20.02. Start Sommersemester oder 20.08. Start Wintersemester
Hinweise für Bewerbungen aus dem Ausland:
- AUFENTHALTSGENEHMIGUNG Die Aufenthaltsgenehmigung in der BRD für die Dauer des FMW Unterrichtsvertrages ist einzureichen. Staatenliste zur Visumspflicht
Weitere Informationen zur Aufenthaltsgenehmigung finden sie auf den Seiten des DAAD
- SCHULZEUGNIS Ein dem deutschen Abitur entsprechendes Abschlusszeugnis ist in beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Zuständige Behörde zur Anrkennung in Hessen: Staatliches Schulamt Darmstadt
- SPRACHKENNTNISSE Der Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse ist zu erbringen durch:a) Zertifikat B 2 GER oder höher oder
b) Test DaF Niveaustufe 3 oder höher oder
c) DSH-Prüfung, Stufe I oder höher oder
d) Deutsches Sprachdiplom der KMK, 1. Stufe oder höheroder jedes andere Zertifikat, das gemäß dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen des Europarats den Kompetenzstufen B2 oder höher entspricht. - STUDIENGEBÜHREN Der Gesamtbetrag für das Semester zuzüglich Einschreibgebühr ist im Voraus zu entrichten.
- STUDIENBERATUNG Die Teilnahme an einer Veranstaltung vor Einschreibung ist verbindlich.